Verbieten wir das doch einfach!


Die französische Nationalversammlung hat am 4. Dezember 2013 in erster Lesung ein Gesetz beschlossen, das die Nachfrage nach entgeltlichen sexuellen Dienstleistungen mit einer Geldstrafe bis zu 1.500 € bedroht.

Verbote, sie sind ebenso modern wie umstritten. Rauchen (in der Gastronomie), Biertrinken aus der Flasche auf öffentlichen Plätzen (in Graz und in den USA fast überall) und jetzt vielleicht auch noch die Prostitution, politisch korrekt: die Sexarbeit. Tugend durch Zwang und Strafe.

Es ist eine Bewegung, die von Schweden ihren Ausgang genommen hat und von Teilen der Frauenbewegung massiv unterstützt wird. Derzeit wird ein solches Verbot auch in Deutschland – dort ventiliert von der feministischen Frontfrau Alice Schwarzer – intensiv diskutiert.

In Österreich wurden dagegen in jüngerer Zeit eher Schritte unternommen, die Sexarbeit weiter zu legalisieren und abzusichern.

Die normale logische Kette, die zu einem Verbot und zur Strafbarkeit einschlägiger Handlungen führen würde, wäre nun diese:

  1. Prostitution ist ein gesellschaftliches Übel (moralisches Werturteil).
  2. Prostitution wird daher verboten (rechtspolitische Entscheidung) .
  3. Die an der Prostitution Beteiligten (Anbieter/innen, Käufer/innen, Zuhälter/innen, etc.) werden bestraft (rechtliche Konsequenz, Verpönung).

Der fragwürdige Trick, mit dem das moderne Prostitutionsverbot gerechtfertigt werden soll, ist nun dieser: man verbietet nicht die Arbeit, man bestraft nicht die Anbieterinnen, man bestraft nur und ausschließlich die Käufer. So, als würde man nicht den Dealer sondern nur den Drogenkäufer einsperren.

Die Kette sieht daher beim „modernen“ Prostitutionsverbot seltsam anders aus:

  1. Prostitution ist ein gesellschaftliches Übel (moralisches Werturteil).
  2. […]
  3. Die Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen wird bestraft (einseitige Verpönung als alleinige rechtliche Konsequenz).

„Käufer“, die männliche Form des Wortes, ist hier bewusst gewählt und geschrieben. In der Welt dieser rigiden feministischen Moral kommen Frauen als Konsumentinnen von käuflichem Sex und männliche Sexarbeiter nämlich gar nicht vor. Oder bestenfalls als verwirrte Seelen, als unbedeutende Kratzer auf der Platte eines festgefügten Weltbilds. Es ist dies eine Welt, in der Frauen ausschließlich Opfer und Männer ausschließlich Täter sind. Eine „praesumptio iuris ac de iure“ gewissermaßen, eine unwiderlegbare, rechtlich bindende Vermutung (Fiktion). Und Opfer brauchen natürlich Schutz und damit starke Beschützerinnen.

Als „fragwürdig“ bezeichne ich dies deshalb, weil diese Politik Sexarbeit ganz klar zum gesellschaftlichen Übel erklärt, eine an diesem „Übel“ beteiligte Seite aber von den strafrechtlichen Folgen, die an dieses moralische Urteil geknüpft werden, ausnimmt, während die andere Seite die volle Härte des Gesetzes spüren soll. Ob dies aus der Perspektive des grundrechtlichen Gebots der Gleichheit aller vor dem Gesetz rechtlich haltbar ist, wird sich zeigen.

Dahinter steht die Vorstellung, dass Frauen stets und ausnahmslos von Männern zur Sexarbeit gezwungen werden, dass man also nur den – männlichen – Wunsch nach käuflichem Sex unterdrücken muss, um Sexarbeiterinnen ein freies und selbstbestimmtes Dasein zu ermöglichen.

Jeder Mensch, der nun leugnet, dass es in der Sexbranche unappetitlich zugeht, und es dort Nötigung, Zwangsarbeit, ja moderne Formen der Sklaverei gibt, möge sich schämen! Aber all diese Dinge sind bereits strafbar und werden nicht verschwinden, bloß weil man die Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen unter Strafe stellt. Ich glaube nicht, dass ein russischer oder chinesischer Menschenhändlerring, der minderjährige Frauen als Zwangsprostitutierte nach Frankreich verschickt, unter dem Eindruck eines solchen Verbots seinen Opfern ein Bündel Bargeld in die Hand drücken und sie reumütig in die Freiheit entlassen wird!

Ja, wie ist das überhaupt mit der Freiwilligkeit in ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen aller Art? Setzt sich jemand freiwillig an die Supermarktkasse, schlichtet Waren ins Regal oder putzt anderer Leute Dreck weg, weil sie oder er darin Erfüllung findet und einen fairen Anteil am Gewinn bekommt? Nein, das ist sind alles bloße  Jobs, die man macht, weil man nichts Anderes hat oder nichts Besseres zu finden glaubt. Ähnlich ist es mit der Sexarbeit. Die „Hure aus Leidenschaft“ ist wohl ein Mythos, eine (männliche) Sexfantasie.

Aber wenn man Ausbeutung verbietet, so heißt das nicht, dass die Ausgebeuteten ab sofort fair bezahlt werden oder einen schöneren Job bekommen. Meistens entsteht bloß ein grauer oder schlimmstenfalls ein schwarzer Markt. Also ein Markt, der sich staatlicher Aufsicht entzieht oder zur Gänze von kriminellen Elementen kontrolliert wird, so wie der Markt für verbotene Suchtmittel.

In einem legalen Markt für Sexarbeit kann man darauf drängen, Zuhälter und andere Ausbeuter in die Schranken zu weisen. In einem „grauen Markt“, in dem Nachfrager/innen sich vor der Polizei fürchten müssen, was auch Anbieter/innen davon abhalten wird, im Beruf an der Staatsmacht auch nur anzustreifen, könnte die Kontrolle wieder stärker in die Hände von Berufskriminellen gelangen. In einem solchen Markt wäre, zynisch gesprochen, die „ideale“ Sexarbeiterin sehr jung, drogenabhängig und würde sich illegal im Land aufhalten. Solcherart könnte sie von Zuhältern – oder sogar Zuhälterinnen? – leicht kontrolliert und davon abgehalten werden, sich an die Polizei zu wenden.

Oder glaubt jemand an das feministische Märchen, dass die Prostitution verschwinden wird, wenn man Männer nur hart genug bestraft?

3 Kommentare

  1. Nun, das schwedische Modell, den Käufer und nicht den Anbieter zu bestrafen, hat sich als erschreckend nutzlos erwiesen. Schlimmer noch, der Menschenhandel mit jungen Frauen aus armen Ostsee-Anreihnern hat sprunghaft zugenommen.
    In Deutschland wird nicht über ein Verbot nachgedacht, man überlegt nur, ob man die Strafen für Männer, die wissentlich zu Zwangsprostituierten gehen verschärfen soll oder dies gar als gesonderten Tatbestand führen soll. Dieses Ansinnen mag durchaus berechtigt sein, wer wissentlich eine Notlage eines anderen Menschen ausnutzt, gehört bestraft. Nur die Nachweisbarkeit dürfte das Problem sein. Ob ein Zwang vorliegt dürften letztlich nur die Zuhälter und die Huren wissen und die werden das wohl niemals den Freiern erzählen. Letztlich ein Gesetz ohne Anwendbarkeit?
    Bleiben noch die Niederlande mit ihrer liberalen Gesetzgebung, aber auch ist nicht die optimale Lösung. Das Anbieten von sexuellen Dienstleistungen kann nicht mit dem Anbieten irgendeiner x-beliebigen Ware verglichen werden. Genauso wenig können Zuhälter und Huren zu einfachen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemacht werden. Über diesen Umstand klagen sowohl holländische Zuhälter als auch Huren. Das Arbeitsrecht kennt nunmal vertraglich festgelegte Pflichten, die von der jeweiligen Partei verlangt werden können. Das wiederum würde heißen die Zuhälter könnten die Arbeitsleistung einfordern, egal ob es den Huren nun gefällt oder nicht. Also wird es immer eine Grauzone bleiben, allein schon, um der Hure das Recht zugestehen, wem sie ihre Dienste letztlich anbieten will.

  2. … was auch noch erwähnenswert ist, wohin wenden sich die 10000enden männer, die heute täglich eine prostituierte besuchen nachher, um den druck abzubauen.
    durch den mangel an bezahlten möglichkeiten, werden dann erst recht viel mehr frauen belästigt, die rate an vergewaltigungen steigt dann stark an. das wird in schweden verschwiegen, ist aber eine tatsache.

  3. „…wenn man Männer nur hart genug bestraft?“ Das ließe die Masochisten in einem rechtsfreien Raum:-D


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