Eine Hammerl haut daneben


Elfriede Hammerl ist eine feministische Legende unter Österreichs Journalistinnen. Sie schreibt regelmäßig für das Wochenmagazin Profil. Ihr Wort hat Gewicht.

Gestern ist in der Online-Ausgabe des Profil folgender Beitrag erschienen: „Elfriede Hammerl: Wer eine Frau ist – Konkurrenz auf High Heels um das Wohlwollen der Patriarchen.“ Dazu muss ich einfach eine kritische Erwiderung schreiben.

Eines hat die Autorin wohl richtig erkannt: den Rechten, dem sogenannten „Patriarchat“, den Gegnern der Gleichberechtigung überhaupt, ist es völlig egal, wer eine Frau ist, oder ob eine Transfrau als solche rechtlich anerkannt wird oder nur ein geistesgestörter Mann ist. Für die zählt vor allem, dass Frauen in der Gesellschaft unten sind.

Aber, wie viele traditionelle und neuerdings zur Gruppe der Gender Critcals zählbaren Femininstinnen, begibt sich Elfriede Hammerl auf den gefährlichen Pfad, das gesellschaftliche Frausein an der Biologie, an den Fortplanzungsorganen & Genitalien festzumachen. Unterm Strich steht da, dass Transfrauen eben doch nicht ganz oder eben keine richtigen Frauen sind. Sondern Männer, die nur so tun und halt von der Rechtsordnung – bedauerlicherweise? – als Frauen anerkannt werden.

Pauschal wirft sie den „Aktivistinnen der Trans-Frauen“ Geringschätzung für Cisfrauen vor, wobei sie das Doppeldenk-Kunststück schafft, den Kritisierten den biologisch differenzierenden Begriff „Cis-Frau“ als abwertend vorzuhalten, während sie ihnen ein paar Sätze weiter vorwirft, Frauen überhaupt in einem „bunten Angebot(s) an verschiedenen Geschlechtern“ zum Verschwinden bringen zu wollen. Unterschiede anerkennen ist also auch falsch? Das Ganze kulminiert in folgendem Befund:

„Es sieht aus, als wäre ein Konkurrenzkampf im Gange, nicht zur Abschaffung des Patriarchats, sondern um die Anerkennung der Patriarchen. Die Trans-Aktivistinnen kämpfen ihn mit den bewährten Methoden der Geschlechterungleichheit und präsentieren sich mit allen Attributen eines Rollenbilds, um dessen Überwindung sich die Frauenbewegung jahrzehntelang bemüht hat, sie präsentieren sich als Sexobjekte.“

Um im nächsten Satz das Uralt-Klischeebild der Drag-Queen mit „Sehnsucht nach High Heels und 15 Zentimeter langen Fingernägeln“ zu bemühen. Unterm Strich: Transfrauen sind Verbündete des Patriarchats und haben daher weniger Soldarität, dafür aber mehr verbale Hiebe mit dem Rohrstaberl auf die „15 Zentimeter langen Fingernägeln“ verdient. Denn, so Elfriede Hammerls Antwort auf die Frage, „wer aller verdient am Hype um die Geschlechtervielfalt. The Winner is …? Richtig, die Pharmaindustrie. Die plastische Chirurgie.“

Klar, Trans-Frauen sind also, überspitzt gesagt, verwirrte Männer, die vom Patriarchat, das bekanntlich ja diese Wirtschaftszweige beherrscht, dazu verführt werden, sich als Frauen zu gerieren, sich mit Hormonen vollzupumpen und sich Riesenbrüste aus Silikon machen zu lassen, damit das Gerschtl stimmt, um danach die Reinheit des weiblichen Geschlechts zu verschmutzen und die feministische Bewegung zu unterwandern. Dass eine seriöse Kolumnistin so etwas hintippt, das zusammengefasst fast wie die Beschreibung einer Verschwörungstheorie klingt, ist bemerkenswert.

Wie in so vielen Streitigkeiten unserer Tage geht es hier nicht darum, Gemeinsamkeiten zu finden und gemeinsam besser, stärker oder klüger zu werden. Oder Trennendes zu definieren und einander über diese Grenzen hinweg doch mit Respekt zu begegnen. Ja, es geht in diesem Kommentar um einen Konkurrenzkampf. Nämlich jenen um die Hoheit zu definieren, wer das echtere, moralisch hochwertigere Opfer einer finsteren Macht – hier des „Patriarchats“ – ist und daher den besseren Platz an der Opfer-Futterkrippe verdient hat. Eine im Grunde absurde Streitigkeit, die mir aber irgendwie erhellt, warum Dikatoren und Autokraten vom Schlage eines Putin oder Orban unsere liberale Gesellschaft für dekadent halten können.

Biologie ist übrigens ein Lieblingsfach der Rechten und des „Patriarchats“. Mangels eines passenden akademischen Abschlusses beteilige ich mich jetzt sicher nicht an der Diskussion, ob es biologisch beim Menschen zwei, drei oder zwanzig Geschlechter gibt. Als Juristin sage ich der Frau Hammerl aber, dass es für die Rechtsordnung derzeit in Österreich (und den meisten Mitgliedstaaten der EU) drei (Mann, Frau und Intersexuelle/r) gibt, und dass die Grenzen zwischen Mann und Frau überschritten werden können, weil rechtlich hier nicht Gene und Genitalien sondern die soziale (Selbst-) Einordnung entscheidet. Und als historisch denkender Mensch erinnere ich Frau Hammerl daran, dass der entscheidende Erfolg des Feminismus darin bestanden hat, den biologisch begründeten und durch Jahrhunderte kaum hinterfragten Standpunkt, wonach der Mann von Natur aus Soldat und Schaffender, die Frau aber Mutter und Dienerin sei, auf den Misthaufen der Geschichte zu befördern.

Wer in der Transgender-Frage die Biologie zur unabänderlichen gesellschaftlichen Richtschnur macht, stärkt nur jene, die das gerne rückgängig machen würden.

Published in: on 7. August 2022 at 23:00  Kommentare deaktiviert für Eine Hammerl haut daneben  
Tags: , , , , , ,

„Mannfrau“ in der Frauenmannschaft?


Und wieder einmal Ärger mit Trans! Diesmal bedrohen Transfrauen nicht nur konservative Grundwerte wie Familie, Ehe und Heterosexualität, sondern ein neuentdecktes Heiligtum des Feminismus: den Frauensport. Anlass ist eine Transfau aus den Vereinigten Staaten von Amerika, Lia Thomas, die als Schwimmerin bei den dortigen College-Meisterschaften mehrere Bewerbe gewonnen hat. Seither wird darüber diskutiert, ob sie das darf, oder ob die Regeln (wieder) vorsehen sollten, dass Wettbewerbe für Frauen nur für – ja, wie jetzt? – „echte“, genetische oder einfach nur Cisfrauen offen sein sollten.

Im wirklichen Leben läuft die Diskussion noch viel, viel härter ab, wohl eher nach dem Muster der – bewusst nicht „korrekten“ – Überschrift über diesem Blogbeitrag. Lia Thomas und ihre Zulassung als Sportlerin durch den Universitäts-Sportverband NCAA wurden schnell zum Politikum, und konservative Menschen nutzen ihre Geschichte, um nach dem Motto „Wohin wird das noch führen?“ Stimmung gegen LGBTIQ+ zu machen.

Während diese Reaktion vorhersehbar war und völlig unberechtigt ist, sind die Stimmen gegen sie aus dem feministischen Lager anderer Natur und differenzierter zu betrachten.

Vielen Menschen ist einfach noch nicht bewusst, dass sich „Geschlecht“ im letzten Jahrzehnt von einem biologisch-genetischen zu einem rechtlich-sozialen Begriff gewandelt hat. Wenn wir heute von Geschlecht reden, dann meinen wir den englischen Begriff „Gender“. Das ist, in Österreich wie in den Vereinigten Staaten von Amerika, eine Tatsache, ausdiskutiert und von Gesetzgebern wie Höchstgerichten mehrfach besiegelt. Seine Gene kann man nicht ändern, ein bei der Geburt fälschlich zugeschriebenes Geschlecht jedoch schon.

Unser rechtlicher Status als Mensch hängt, trotz grundsätzlicher Gleichberechtigung von Mann und Frau, in vielfacher Weise vom Geschlecht ab. Unter anderem im Sport. Im Sport hat ein Mensch, der sich in seinen ersten zwanzig Lebensjahren wegen seiner Gene und seines Hormonsystems „männlich“ entwickelt hat, natürlich einige Wettbewerbsvorteile. Er kann statistisch auf eine höhere Durchschnittsgröße, stärkere Knochen und eine kräftigere Muskulatur bauen. Vorteile, die eine Transfrau im Verlauf einer gegengeschlechtlichen HRT allerdings zumindest teilweise wieder verlieren wird.

Aber ähnliche Vorteile haben, wenn man beispielsweise die Ergebnisse von Marathonläufen anschaut, offenkundig in athletischen Sportarten auch Menschen dunkler Hautfarbe mit afrikanischen Genen. Trotzdem würde niemand auf die Idee kommen, Äthiopier/innen oder Kenyaner/innen bei solchen Rennen wegen „unfairer genetischer Vorteile“ vom Start auszuschließen. Weil man das zurecht als Ausdruck von Rassismus verurteilen würde. Genetische Weiße müssen es also hinnehmen, regelmäßig von Afrikanerinnen und Afrikanern oder doch Menschen afrikanischer Abstammung in athletischen Wettbewerben geschlagen zu werden, aber Cisfrauen brauchen sich nicht der Konkurrenz einer Transfrau zu stellen?

Natürlich könnte man an dieser Stelle unseres Gedankenexperiments dazu fortschreiten, ein Konzept der „genetischen Chancengleichheit“ zu entwickeln und Sportlerinnen und Sporter nicht mehr nach dem Geschlecht sondern nach ihren genetischen Anlagen (für Körperbau und Kraft) in Leistungsgruppen einzuteilen. Aber davon halte ich nichts.

Hinter der ganzen Diskussion steckt auf Frauenseite die Vorstellung, dass eine Transfrau eben doch ein „verkleideter Mann“ ist, der sich in die Frauenliga „schleichen“ möchte, um dort mit Hilfe seiner männlichen Gene Erfolge einzustreifen, für die es in der Männerliga nicht gereicht hätte. Manche erwarten oder fürchten gar ein Massenphänomen.

Diese Ängste und Sorgen halte ich für stark übertrieben. Angesichts der Zahl der aktiven Spitzensportler/innen im Durchschnitt der Gesamtbevölkerung, gebrochen durch die Zahl der Transmenschen, schätze ich, dass eine Spitzenathletin derzeit Pi x Daumen zweieinhalb Karrieren durchlaufen müsste, bis sie einmal in einem Wettkampffinale auf eine Transfrau trifft – und vielleicht von ihr geschlagen wird. Ich bezweifle auch, dass es zu dieser Frage schon aussagekräftige statistische Daten gibt.

Aber es gibt natürlich einige transphobe Gruppen, die solche Ängste schüren. Man warnt davor, dass jede Erleichterung eines Wechsels der rechtlichen Kategorie des Geschlechts und jede Aufweichung des binären Geschlechtsmodells die Sportwelt ins Chaos stürzen werde. „Mannfrauen“ würden sich, nach ein paar kleinen bürokratischen Formalitäten, in Frauenmannschaften und Frauenligen drängen. „Fraumänner“, also Transmänner, würden, aus medizinischen Gründen befreit von Dopingbeschränkungen, mit Testosteron vollgepumpt gegen echte Männer antreten.

Ich halte die Vorstellung, dass sich irgendjemand bloß wegen der vagen Aussicht auf sportliche Erfolge auf den meist komplizierten und regelmäßig sozial stigmatisierenden Weg einer Gender-Transition begeben könnte, für ziemlich absurd und entsprechende Sorgen daher für unbegründet. Mit dem Phänomen, dass im Sport Gender-Grenzen in Zukunft kreuz und quer passierbar sind, werden wir allerdings alle leben müssen. Man wird Lösungen für die dabei auftretenden praktischen Probleme finden.

Ich wünsche Lia Thomas jedenfalls viel Erfolg in der Frauenfrauschaft!

Published in: on 15. Mai 2022 at 20:54  Kommentare deaktiviert für „Mannfrau“ in der Frauenmannschaft?  
Tags: , , , , , , , ,

Im Zweifel für den Angeklagten…


…ist einer der ältesten und bekanntesten Grundsätze des Strafrechts. Er dürfte aus der Antike stammen, ob aus dem römischen Strafrecht, möchte ich aber eher bezweifeln, denn davon ist wenig überliefert. Die bekannte lateinische Formel „in dubio pro reo“ stammt laut Wikipedia von einem italienischen Rechtsgelehrten des Spätmittelalters.

Derzeit ist er in aller Munde, denn am 30. März 2022 ist Julian H***, bekannt als einer der Aufdecker der Ibiza-Affaire, von einem Schöffensenat des Landesgerichts St. Pölten des Suchtgifthandels (Haupt- und strafbestimmender Punkt der Anklage, § 28a SMG) für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Seither gibt es nur Pro oder Contra, was die sozialen Medien, insbesondere die Twitteria angeht. „Unschuldiger Whistleblower“ oder „verurteilter Drogendealer“, dazwischen gibt es kaum Platz für Differenzierungen. Für die einen ist er ein Held und das unschuldige Opfer einer Rache der Mächtigen (aus ÖVP und FPÖ), deren Regierung er 2019 zu Fall gebracht hat, für die anderen war er schon immer ein halbseidener Schlawiner, dem man auch kriminelle Geschäfte zutraut.

Nach juristischen Kriterien bin ich nicht qualifiziert, den Fall H*** zu beurteilen. Ich war an keinem Tag im Gerichtssaal, ich habe weder den Angeklagten, noch die Be- und Entlastungszeugen bei ihren Aussagen gehört oder gesehen. Ich kenne auch die Prozessakten nicht, kann also zum Beispiel nicht sagen, ob der Verurteilte vorbestraft ist (bei der Strafbemessung ein wesentlicher Faktor). Alles, was ich weiß, weiß ich aus Medien aller Art, also aus zweiter und dritter Hand, vom Hörensagen und in mehrfacher Weise vorgefiltert. Und ich habe aus professioneller Sicht ein gewisses Vertrauen in die Erfahrung und Menschenkenntnis des Berufsrichters, der den Vorsitz geführt und dessen Stimme beim gefällten Schuldspruch ziemlich sicher den Ausschlag gegeben hat.

Trotzdem habe ich eher mit einem Freispruch gerechnet. Mit einem klassischen Freispruch im Sinne des Eingangssatzes. Weil die Anklage keine Sachbeweise, keine Abhörprotokolle mit eindeutigem Inhalt, keine Bildaufnahmen der Tat, keine Fingerabdrücke oder DNA-Spuren auf Drogenverpackungen und keine bei einer Hausdurchsuchung gefundenen Drogen vorweisen konnte. Nur Belastungszeug/inn/en, über deren Glaubwürdigkeit jetzt in den Sozialen Medien lautstark gestritten wird.

Erfahrungsgemäß tut sich der Oberste Gerichtshof (als Adressat einer Nichtgkeitsbeschwerde, mit der der Schuldspruch bekämpft wird) sehr schwer damit, die Beweiswürdigung eines Schöffengerichts anzugreifen. Die in Frage kommenden Nichtigkeitsgründe (insbesondere § 281 Abs. 1 Z. 5 und 5a StPO) lassen hier nur einen schmalen Spielraum, insbesondere können die Höchstrichter/innen nicht einfach sagen, dass sie den Belastungszeugen nicht glauben, da sie ja bei der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht nicht selbst dabei waren. Nur deutliche Widerprüche zwischen den aktenkundigen Aussagen vor Gericht (und zuvor vor der Kriminalpolizei und/oder der Staatsanwaltschaft) und den Sachverhaltsfeststellungen des Schöffengerichts würden einen klaren Nichtigkeitsgrund liefern. Ansonsten muss Julian H*** auf das Geschick seiner Strafverteidiger und auf die Möglichkeit setzen, dass zwar die Nichtigkeitsbeschwerde erfolglos bleibt, die gleichzeitig eingebrachte Berufung aber durchgeht, und eine deutlichen Herabsetzung der Strafhöhe erfolgt. Dann wäre die Strafe wahrscheinlich durch die anzurechnende mehrjährige Untersuchungshaft bereits verbüßt und Julian H*** wieder frei.

Die Idealisierung des Verurteilten, die Stilisierung zum Helden durch Twitteria & Co, die hilft ihm da meiner Meinung auch nicht wirklich. Richter reagieren auf öffentlich aufgebauten Druck meist eher patzig und trotzig. Bei einigen Kommentator/inn/en kommt es mir auch vor, als könnten sie nicht mehr sauber zwischen dem Schauspieler Nicholas Ofczarek (als Darsteller von Julian H*** im Fernseh-Mehrteiler „Die Ibiza-Affäre“) und dem Menschen hinter der Rolle unterscheiden. Wer glaubt, ihm beistehen zu müssen, sollte nach Widersprüchen in der Argumentation des Erstgerichts suchen, statt an einer Heldenlegende zu feilen!

So bleibt wohl ein schaler Nachgeschmack in einer Causa, die niemals ohne irgendeine Form von Nachgeschmack zu einem Ende hätte kommen können.

Published in: on 4. April 2022 at 17:52  Kommentare deaktiviert für Im Zweifel für den Angeklagten…  
Tags: ,

Twitter, Selbstversuch mit Suchtgefahr


Ich bin seit dem 23. März mehr oder weniger stolze Besitzerin eines Twitter-Accounts (@TanjaWerdenberg) und zwitschere seither ab und zu und mehr oder weniger sinnvoll vor mich hin.

Ich gebe ja zu, dass meine Hauptmotivation war, diesen Blog ein wenig zu bewerben (und mich damit zum Schreiben zu motivieren). Dazu, so mein scharfer Schluss nach langem Nachdenken, bedarf es einer Präsenz in einem großen und aktiven Sozialen Netzwerk. Twitter war dabei der unvermeidliche Kompromisskandidat, da Facebook („Uiii, Datenschutz?“), Instagram („Facebook für Teens, Twens und Bildfetischist/inn/en“) und TikTok („Kapiere ich nicht; kann auch nicht singen oder tanzen“) in der Vorausscheidung rausgeflogen sind.

Dabei ist mir die 280-Zeichen-Begrenzung eigentlich unsympathisch. Und ich werde mir sicher nicht angewöhnen, hier oder anderswo ständig Hashtags zu setzen. Aber die Registrierung ist einfach und unter einem Pseudonym möglich. Ich betrachte das Ganze auch irgendwie als einen Selbstversuch. Kaum ist man drin, wird eine Timeline präsentiert, und man wird in einen Strudel von Nachrichten hineingezogen. Ständig gibt es Neues zu lesen, und ständig möchte man schauen, was es denn gerade Neues gibt. Das hat echt Suchtpotenzial, schwindelig kann einem werden davon! Anfangs präsentiert eine Maschine die Timeline, basierend auf den Interessengebieten, die man bei der Registrierung markiert hat. Aber mehr und mehr übernehmen die Personen, denen man folgt, dabei das Kommando. Ich folge, Stand heute, 30. März 2022, 26 Personen und Organisationen, habe aber erst einen Follower.

Twitter ist natürlich auch ein Minenfeld. Obwohl die Versuchung groß ist, sollte man keine unbedachten Likes vergeben, niemandem ohne kritischen Blick auf ihre/seine bisherigen Äußerungen folgen. Und trotz der systemimmanenten Schnelligkeit von Twitter sollte man öfters innehalten, eine Pause machen und tief Luft holen! Und dann erst den nächsten Tweet absetzen. Die Twitteria kann erbarmungslos sein. Alles kann auf irgendeine Weise stark politisiert und emotional aufgeladen sein. Und ehe man weiß, wie einem geschieht: „Peng, bumm!“, und man steckt mitten in einem sozial-medialen Feuergefecht.

Nach mehreren Tagen auf Twitter ist die Euphorie vorbei, die Suchtgefahr scheint überwunden zu sein. Nüchternes Nachdenken führt zu dem Schluss, dass das keine große Liebe wird, ich und Larry the Bird. Aber der zwitschernde Vogel bleibt in meiner Hand, als nützliches Werkzeug eben.

Published in: on 30. März 2022 at 22:30  Kommentare deaktiviert für Twitter, Selbstversuch mit Suchtgefahr  
Tags: , ,

Russlands Krieg gegen alles Queere


Russland hat also die Ukraine überfallen. Wer möchte, der findet dazu seit Tagen tausende und abertausende von Berichten und Kommentaren. Dazu allgemein nur ein Satz: Wer so eklatant und ungeniert wie der russische Präsident Putin gegen die einzige unbestritten universell geltende Regel des Völkerrechts, das allgemeine Gewaltverbot (Artikel 2 Nr. 4 der Charta der Vereinten Nationen, präsiser auch als „Verbot eines Angriffskriegs“ zu bezeichnen), verstößt, der darf sich nicht wundern, wenn er sich am Ende seiner Karriere wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ auf der Anklagebank vor einem internationalen Gerichtshof wiederfinden sollte.

Die Motive des russischen Präsidenten sind es, die mich zum Thema bringen. Putin ist unter anderem besessen von der Vorstellung, „der Westen“ sei dekadent, verweichlicht – „verweiblicht“ könnte es auch treffen – und verdorben durch Homosexualität und die Aufweichung des binären Geschlechtssystems. Und er sei dabei, dieses „pervertierte Wertesystem“ auch Russland aufzuzwingen, um so das russische Volk aussterben zu lassen. Erkennen sie die Melodie? Genau dasselbe Liedchen pfeifen, teilweise leicht moduliert durch ein paar garstig-antisemitische Untertöne, auch einige neofaschistische bis rechtspopulistische Politiker (Frauen dürften eher wenige darunter sein).

Wenn die russische Regierung etwas von einer von der Ukraine ausgehenden Bedrohung schwadroniert, dann meint sie unter anderem auch genau das. Es ist auch ein Einsatz von Kampfpanzern und Bombern gegen gleichgeschlechtliche Eheschließungen und Personenstandsänderungen für Transmenschen, nicht mehr und nicht weniger. Die Absurdität und Irrationalität dieser Vorstellung macht diesen perversen Angriffskrieg erst in gewisser Weise logisch erklärbar, denn mit kalkulierter Machtpolitik zur Mehrung der Größe Russlands und des Reichtums seiner Eliten hat das alles nichts mehr zu tun. Russland wird aus diesem Krieg als Ganzes ärmer, zerrüttet und wirtschaftlich ruiniert hervorgehen, selbst wenn die russische Armee alle ihre militärischen Ziele erreichen sollte.

Dieser Krieg ist also nur mit tief sitzenden seelischen Wunden und Traumata des alternden Machos Wladimir Putin erklärbar, die sein Denken zum einen auf diese seltsame Besessenheit fokussiert und eingeengt haben – der andere Fokus ist ein selbstgestricktes Geschichtsbild, in dem die Existenz der Ukraine und ihres Volkes nur einen konstruierten Betrug am russischen Volk darstellt. Dieser Krieg ist aber auch das Ergebnis einer Wahnvorstellung von der Schwäche, Dekadenz und Wehrlosigkeit des Westens, der auf jeden Akt militärischer Gewalt bloß mit verbaler Entrüstung und zahnloser Empörung antworten werde. Das wird jedenfalls nicht geschehen.

Ein alternder Macho, der sich hoffnungslos in eine Sackgasse manövriert hat, aus der es keinen Ausweg ohne zumindest schweren Gesichtsverlust geben wird. Und der den Abzugsfinger am zweitgrößten Arsenal von Massenvernichtungswaffen auf diesem Planeten hat.

Wenn die Welt also demnächst im atomaren Feuer verglühen sollte, dann wird auch Putins pathologische Queerophobie eine der Ursachen gewesen sein.

Published in: on 6. März 2022 at 20:40  Kommentare deaktiviert für Russlands Krieg gegen alles Queere  
Tags: , , , , , , , , , , , , ,

Staatsanwaltschaftsstandespolitik


Vorbemerkung: Da ich das „Gendern“ von Texten mit Schrägstrichen, Binnen-Is und Sternderln*, das auch ich hier praktiziert habe, als sprachlich plump und den Lesefluss störend empfinde, den dahinter stehenden Grundsatz einer geschlechtergerechten Sprache aber für richtig halte, probiere ich es in diesem Text einmal damit, die feminine Form als die allgemeingültige zu verwenden. „Staatsanwältin“ steht in diesem Text also auch für „Staatsanwalt“.

In Österreich dreht sich derzeit vieles um die Frage der Unabhängigkeit der Justiz…doch halt! Holen wir etwas weiter aus, fangen wir ganz anders an!

Die in zunehmend unruhigem Fahrwasser schlingernde Volkspartei, die ihren Bundeskanzler Sebastian Kurz unerwartet als Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sehen muss, bekämpft die Anklagebehörde nicht nur mit den Rechtsmitteln des Strafverteidigers sondern auch mit den Machtmitteln der Politik. Falsche Beweisaussage vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss ist keine Kleinigkeit, vor allem, weil es sich dabei um eine genuin politische Straftat handelt. Die seit Jahren von Erfolg zu Erfolg eilende Kanzlerpartei dürfte die Bedeutung der Aussage ihres Chefs im Ibiza-Untersuchungsausschuss des Nationalrats grob unterschätzt haben. Denn sonst wäre Kurz dort wohl besser vorbereitet angetreten, und das Malheur wäre nie passiert.

Doch es ist passiert, und seither sind die Mitarbeiterinnen der WKStA gleichsam vogelfrei und laufen mit einer Zielscheibe auf dem Rücken herum, auf die jede ÖVP-Funktionärin, von der mittelwichtigen Parlamentarierin an aufwärts, nach Belieben ballern darf.

Das Ganze spielt vor einer tiefer reichenden Auseinandersetzung, die in all dem verbalen Getöse, den hin- und herfliegenden Beschuldigungen, leider völlig untergeht. Es geht nämlich auch um Standespolitik, und hier, das wird sie jetzt vielleicht überraschen, passen die wütenden und unberechtigen Angriffe der Volkspartei den Staatsanwältinnen und ihren Standesinteressen ganz gut ins Konzept. Die Opferrolle ist hier eine erstrebenswerte Rolle, denn einem Opfer schuldet man etwas. Als Opfer ist man der Öffentlichkeit sympathisch, findet man leicht Verbündete und kann eigene Interessen durchsetzen.

Was sind nun aber die standespolitischen Ziele der Staatsanwältinnen? Da gibt es deren zwei.

Das eine ist die dienstrechtliche Stellung der Staatsanwältinnen. Jede Staatsanwältin sieht sich selbst als Richterin, obwohl das aus verfassungsrechtlicher Sicht natürlich nicht stimmt. Das hat einen simplen und typisch österreichischen Grund. Jede Staatsanwältin hat nach dem Studium die richterliche Grundausbildung durchlaufen und muss die Richteramtsprüfung abgelegt haben (§ 174 Abs.1 Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz – RStDG). Für beide Gruppen gilt dasselbe Dienstrechtsgesetz. Die Zahl der Juristinnen, die aus einer anderen Karriereschiene Richtung Staatsanwaltschaft abgebogen sind, was ziemlich mühsam und kompliziert ist, dürfte verschwindend gering sein. Viele Staatsanwältinnen waren einige Zeit als Richterinnen tätig. Und dabei haben sie sich an einige in der Verfassung garantierte Privilegien des Richteramts (Art. 87, Art. 88 des Bundes-Verfassungsgesetzes – B-VG) gewöhnt, etwa die freiere Einteilung der Dienstzeit, die weniger straffe Dienstaufsicht und die Weisungsfreiheit bei allen Entscheidungen. Die hätten sie jetzt auch im neuen Job ganz gerne. Aus Standessicht sollten die Staatsanwaltschaften also wie Gerichte organisiert sein. Dort darf die Gerichtspräsidentin einen nicht in ihr Büro zitieren und sagen: „Den Fall A*** betreffend, machen sie es soundso!“ Die leitende Staatsanwältin kann das, darf das. Und sie muss es sogar tun, wenn sie der Meinung ist, dass sich ihre Untergebene verrannt hat (oder wenn eine Weisung von weiter oben in der Hierarchie vorliegt).

Den bisher größten diesbezüglichen Erfolg konnten die Standesvertreterinnen im Jahre 2008 feiern, als es ihnen gelungen ist, die Bundesverfassung zu ihren Gunsten systemwidrig zu verbiegen. Art. 90a B-VG sagt seither in seinem ersten Satz: „Staatsanwälte sind Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit.“ Im zweiten Satz steht dann, dass sie trotzdem Weisungen befolgen müssen. Richterinnen sind sie also zwar nicht, aber immerhin! Ich habe auf der Universität noch gelernt, dass Staatsanwältinnen zur Verwaltung zählen, eben weil ihre an Weisungen gebundene berufliche Stellung durch Art 20 Abs. 1 B-VG bestimmt wird. Seither gibt es in Österreich also weisungsgebundene Organe der Gerichtsbarkeit. Aber was ist schon die Systematik und Verständlichkeit der Bundesverfassung im Vergleich mit dem beruflichen Wohlbehagen der Damen und Herren von der Anklagebehörde!

Der zweite Punkt ist, dass die Staatsanwaltschaften sich von jeder politischen Kontrolle lösen möchten. Diesem Ziel sind sie so nahe wie nie zuvor. Nicht mehr die Justizministerin sondern das Amt einer unabhängigen „Bundesstaatsanwältin“ (Arbeitstitel) soll über das Budget verhandeln, Büroräume mieten, die Dienstaufsicht an oberster Stelle ausüben und (unter möglichst vielen Einschränkungen und Vorbehalten) Weisungen in Fragen der Strafverfolgung erteilen. Faktisch käme dies einer Teilung des Bundesministeriums für Justiz in ein „Bundesministerium für Justizpolitik und Strafvollzug“ und ein „Bundesministerium für Strafverfolgung“ gleich. Diese Änderung, natürlich als „Reform“ tituliert, wird auch von der amtierenden grünen Justizministerin Alma Zadic unterstützt. Ihre konkrete Ausgestaltung wird noch von einigen politischen Deals abhängen, denn dafür muss natürlich neuerlich die Bundesverfassung geändert werden.

Man sollte sich an dieser Stelle darüber klar werden, warum die Sehnsucht nach einer unabhängigen obersten Anklägerin so groß ist. Die Österreicherinnen wünschen sich eine „gute Kaiserin“ oder eine „gerechte Richterin“ im Chefinnensessel, weil ihnen klar ist, dass die im Konzept der österreichischen Bundesverfassung angelegte politische Verantwortung der obersten Organe nicht funktioniert. Nicht funktionieren kann, weil in Österreich nicht Menschen sondern Parteien gewählt werden, die Mandate wie Lehen vergeben, vorzugsweise an gut lenkbare Parteisoldatinnen. Das eigentliche Problem ist aus meiner Sicht also die Wortfolge „nach den Grundsätzen der Verhältniswahl“ in Art. 26 Abs. 1 B-VG. Denn das damit festgeschriebene Prinzip des Verhältnis- und Listenwahlrechts erlaubt keine Direktwahl der Abgeordneten durch die von ihnen vertretenen Bürgerinnen.

Keine US-Bürgerin hat ein Problem damit, dass die Justizministerin dort explizit den Titel „General(staats)anwältin der Vereinigten Staaten“ führt. Weil dort die (direkt gewählten) Abgeordneten und Senatorinnen nicht an der kurzen Leine einer Parteiorganisation herumlaufen und auf Kommando bei Abstimmungen die Hand heben oder unten lassen. Staatsanwältinnen in den einzelnen Bundesstaaten und deren Regierungsbezirken werden sogar oft als Politikerinnen vom Volk ins Amt gewählt – und eventuell auch schnell wieder abgewählt! Natürlich sind die allesamt nicht unabhängig sondern stehen unter enormem Druck ihrer Wählerschaft (und der Geldgeberinnen, die den nächsten Wahlkampf finanzieren sollen). Ich will dieses System auch nicht als Vorbild bezeichnen. Aber wir sehen daraus, dass es keiner magischen Tarnkappe namens „Unabhängigkeit“ bedarf, um als Anklägerin Strafgesetze zu vollziehen, dass es aber einer straffen Kontrolle der handelnden Personen bedarf, sei es an der Wahlurne, sei es im Wege der Dienstaufsicht.

Der laufende Versuch des abgewählten Präsidenten Donald Trump, sich durch Kontrolle über die Willensbildung innerhalb der Republikanischen Partei Macht über die Parlamentarierinnen zu verschaffen (also gewissermaßen ein Stück des politischen Systems Österreichs zu kopieren) sorgt für verbreitetes Unbehagen. Hierzulande lautet die Tendenz, die ich mit Unbehagen sehe, der verachteten politischen Klasse, zu der pauschal Parlamentarierinnen wie Regierungsmitglieder gezählt werden, Stück für Stück Macht wegzunehmen, um diese einer „unabhängigen“ Persönlichkeit zu übertragen, auf die allerhand Hoffnungen projiziert werden. Noch während dieser Blogeintrag im Entstehen war, haben sich Proponentinnen eines „Volksbegehren für Rechtsstaatlichkeit und Antikorruption“ zu Wort gemeldet, die unter anderem das Ziel einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft auf ihre Fahnen geschrieben haben.

Das kann gut gehen, muss es aber nicht. Die in der Verfassung zu verbriefende Unabhängigkeit einer Bundesstaatsanwältin bedingt nämlich eine Beschränkung der Rechte des Parlaments. Dies zumindest im Umfang einer festen Amtsdauer von etwa zehn Jahren, einer Begrenzung des Interpellationsrechts (wer täglich mit einem Dutzend schriftlicher Anfragen bombardiert wird, kann ein solches Amt nur schwer ausüben) und einer auf Fälle juristischer Todsünden beschränkten Disziplinarverantwortung. Das wird wiederum dazu führen, dass sich alles auf die Auswahl des neuen obersten Organs der Vollziehung zuspitzen wird. Gesucht ist eine fachlich qualifizierte Person, die die Aura der Unabhängigkeit umgibt (ein früher ausgeübtes Richteramt wäre ein exzellenter Empfehlungsbrief!), die aber dennoch nicht eklatant gegen Partei- und Regierungsinteressen vorgehen würde. Wer auch immer dieses politische Turnier für sich entscheiden wird, sie oder er wird auf lange Zeit die österreichische Justizpolitik gestalten, ohne dass das Parlament ernsthaft dazwischenfahren könnte. Im schlimmsten Fall bekommt Österreich dann eine von der Verfassung für sakrosankt erklärte stramme Parteisoldatin auf diesen Posten gesetzt. Boshaft sage ich: Hätte sich Christian Pilnacek durch das „Derschlogt’s es!“-Protokoll und diverse Chat-Nachrichten nicht selbst vorzeitig disqualifiziert, hätte er als einer der Favoriten in dieses Rennen gehen können.

Nicht so gut? Nun, Standesvertreterinnen hätten die Lösung gleich parat. Gar kein politischer Einfluss mehr, Bestellung der Bundesstaatsanwältin durch eine Art von oberstem Personalsenat der Justiz, dem das Recht zukommen könnte, Verwaltungsorganen wie der Justizministerin oder dem Bundespräsidenten einen Ernennungsvorschlag zu präsentieren, aus dem dann, im für die Politik noch günstigsten Fall, ausgewählt werden darf.

Wir vergessen in unserem Enthusiasmus über „gerechte Richterinnen“ und unabhängige Bundesstaatsanwältinnen, die allemal besser wären als das „Politikergesindel“, dass sich hier eine elitäre Kaste bilden könnte, ein der Kontrolle durch anderer Gewalten zunehmend entzogener „Gerichtsbarkeitsstand“, der sich, sauber getrennt vom übrigen gemeinen Juristinnenvolk, aus den eigenen Reihen selbst ergänzt, sich selbst kontrolliert und Stück für Stück weitere Teile der Vollziehung in die eigene Einflusssphäre zieht. Niemand kann derzeit sagen, wann der Punkt erreicht wäre, an dem dann ein neues und nicht ungefährliches Ungleichgewicht im Gefüge der Bundesverfassung entsteht.

Wenn ich mir eine, wirklich nur eine Reform der östereichischen Bundesverfassung wünschen könnte, dann würde ich für die Einführung des Personen- an Stelle des Verhältniswahlrechts und für die Direktwahl der Abgeordneten des Nationalrats in Einerwahlkreisen optieren. Ich möchte mir die Frauen und Männer, die Gesetze beschließen und Regierungen an der Macht halten, nämlich selbst aussuchen können. Und ich möchte nicht von Menschen regiert werden, die sich allein auf Grund der von ihnen abgelegten Dienstprüfung für legitimiert halten, Politik zu machen, ohne Politiker zu sein.

Update 16.8.2021: Datum des Inkrafttretens von Art. 90a B-VG richtiggestellt (1.1.2008).

Published in: on 22. Juli 2021 at 19:20  Kommentare deaktiviert für Staatsanwaltschaftsstandespolitik  
Tags: , , ,

Sommersonnenwende


Heute sind wir wieder einmal an dem Punkt, an dem der Jahresaufschwung endet, und der Jahresabschwung beginnt, kalendarisch jedenfalls.

Mir bedeutet dieser Tag in jedem Jahr sehr viel. Er ist eine beständig wiederkehrende Quelle der Melancholie. An diesem Tage frage ich mich stets: „Was hast du in diesem Jahr erreicht, was hast du genossen? Denn ab morgen werden die Tage wieder kürzer, der Frühling ist vorbei.“

Und in jedem Jahr – und mit zunehmendem Alter wird das schlimmer! – lautet die Antwort: „Wenig bis nichts, denn die Zeit zerrinnt bloß zwischen meinen Fingern. Nur älter bin ich geworden, das spüre ich.“

Und in diesem Moment möchte ich eigentlich weinen. Aber auch das funktioniert nicht, sei es aus anerzogener, „erwachsener“ Disziplin, sei es, weil ich nur melancholisch bin und doch unter keinen wahren seelischen Schmerzen leide.

Dieses Jahr war besonders, ich weiß. Eine Pandemie hat unser aller Aktionsradius begrenzt. In diesem Jahr hat es keinen Frühling gegeben, viele Orte, die man gerne besuchen möchte, Lokale, Theater, Parks und Museen waren bis vor kurzem geschlossen. Die Freiheit zu Reisen war eingeschränkt.

Vielleicht ist die erste und einzige Regel, die einen Schlüssel zum Glück bietet, doch jene, nach der es keine Vergangenheit und keine Zukunft, sondern nur genau diesen Augenblick, hier und jetzt, gibt. Es gibt nichts, nach dem man sich als verloren sehnen kann, und nichts, was es zu verändern gilt, oder was zu erreichen sich lohnt. Das alles ist einerseits ein Schatten, von dem wir nicht einmal wissen, ob er existiert hat, andererseits etwas, das sich nie genau so, wie erträumt, manifestieren wird. Man kann den Augenblick nur genießen oder unter ihm leiden, aber jeder Vergleich ist verboten und müßig, denn es existiert nichts, das als Maßstab dienen könnte.

Auch nicht so ganz praktikabel, diese Regel, weil sie auch die Hoffnung als Glücksfaktor ausschaltet und vertilgt.

Ich sitze also hier in einem melancholischen, völlig verregneten Wien, und schaue in den unsichtbaren Sonnenuntergang vor der Mittsommernacht dieses seltsamen Jahres 2020.

Published in: on 20. Juni 2020 at 18:18  Kommentare deaktiviert für Sommersonnenwende  
Tags: , , , , , , ,

Queerer Sex


Eine der Wurzeln des alten Klischeebilds von der Tunte, vom schwulen Transvestiten, der auf der Jagd nach Männern ist, kann man darin suchen, dass das feminine, im Idealfall perfekt weibliche Erscheinungsbild einer Tivi es Männern, die ihre homosexuellen erotischen Bedürfnisse nur mehr oder weniger heimlich ausleben, viel leichter macht, zu flirten und anzubandeln. Man flirtet mit einer Frau und bekommt, ein wenig verschämt vielleicht, dennoch jene genitalen Berührungen und Zärtlichkeiten, die es beim Heterosex nicht gibt. Man kann sich dabei auch noch einreden, von der Tivi, da ja so feminin ausgesehen hat, getäuscht worden zu sein. Ob das jemand Dritter glauben würde, steht auf einem anderen Blatt. Meine Erfahrung hat mich gelehrt, dass Tivis im erotischen Beuteschema schwuler Männer etwa bei Null und in dem bisexueller Männer bei etwa 100 rangieren.

Wenn ich mich selbst an die Stelle der Tivi denke, dann wäre das aber auch keine wirkliche homosexuelle Begegnung, denn als Tivi empfinde ich mich als Frau. Wenn ich mit einem Mann Sex habe, der sich als Mann empfindet, was haben wir dann? Irgendetwas, das in kein Schema passt. „Queeren Sex“, so würde ich das ganz einfach nennen.

Ob es wohl eine Statistik darüber gibt, wie oft solcher queerer Sex vorkommt? Sehr selten, wäre meine Antwort. Sex ist in hohem Maße eine Kopfsache, und dazu gehört, dass die Fantasie alles, was passiert, aufbläst und größer macht, einfach nach dem Motto: öfter, geiler, wilder.

Published in: on 20. Oktober 2019 at 21:34  Comments (1)  
Tags: , , , , ,